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Sprechstunden

Sabine Leins
Edith v. Wenserski
Di, 10-12 Uhr
Do, 13-15 Uhr

 
Kontakt

Prüfungssekretariat
Institut für Bildungswissenschaft
Akademiestr. 3
69117 Heidelberg
1. OG, Zi. 132

Sabine Leins
Edith von Wenserski

Tel.: 06221/54-7516
Fax: 06221/54-7740
E-Mail: ibw-ps@ibw.uni-heidelberg.de

Prüfungsausschüsse für die
am Institut vertretenen Fächer:
auf der Seite der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften

 
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Studiengang Bachelor Bildungswissenschaft

Notenspiegel
Zulassung
Orientierungsprüfung
Modulprüfung
Teilzeitstudium
Bachelorarbeit
Zeugnis

 
Notenspiegel

Der aktuelle Stand der erbrachten Prüfungsleistungen kann im LSF-Portal unter der Rubrik
Anmeldung > meine Funktionen > Prüfungsverwaltung > Notenspiegel eingesehen werden.

Zulassung

Der Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft ist in der 75/25%-Struktur nicht zulassungsbeschränkt. Allgemeine Informationen zu diesem Studiengang (Zulassungsverfahren, ...) sind auf den Seiten der Universität zu finden. Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.

Orientierungsprüfung

Alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Bildungswissenschaft an der Universität Heidelberg sind durch die Prüfungsordnung vom 18.12.2018 verpflichtet, (bis zum Ende des zweiten Semesters) eine Orientierungsprüfung abzulegen.
Die Orientierungsprüfung findet studienbegleitend statt und besteht im Bachelor-Studiengang aus der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in Modul 1 „Einführung in die Bildungswissenschaft“. Die erfolgreiche Teilnahme umfasst eine schriftliche oder mündliche Prüfung, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist. Gleiches gilt für das Beifach.

Die Orientierungsprüfung kann, wenn sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von der Studierenden oder von dem Studierenden nicht zu vertreten. Wer seinen Prüfungsanspruch auf diese Weise verloren hat, wird zum Ende des vergangenen Semesters exmatrikuliert.

Die Orientierungsprüfung ist ein vorgezogener Teil der Bachelorprüfung.

Hochschulwechsler: Studierende, die von anderen Hochschulen an das IBW wechseln, können sich die Orientierungsprüfung bei den Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberatern anerkennen lassen.

Modulprüfung

Die Module 1 bis 6 werden mit einer benoteten Modulprüfung absolviert. Die Note, die in der Modulprüfung vergeben wird, gilt als Modulnote.

Die Voraussetzung für die Modulprüfung ist das erfolgreiche Erbringen von Leistungspunkten:

Modulbezeichnung Voraussetzung in LPs Modulprüfung
Modul 1:
Einführung in die Bildungswissenschaft
12 3
Modul 2:
Theoretische Zugänge und Grundlagen der Bildungswissenschaft
12 3
Modul 3:
Lern- und Bildungsprozesse von Individuen sowie deren Rahmenbedingungen in Gesellschaft, Institutionen und Organisationen
15 3
Modul 4:
Methodologie und Forschungsmethoden empirischer Bildungswissenschaft
12 3
Modul 5:
Praktikum im beruflichen Handlungsfeld
12 3
Modul 6 (Wahlpflicht):
Vertiefung der professionsbezogenen Handlungsfelder
16 3

Die Anmeldung zur Modulprüfung findet NICHT online, sondern direkt im Prüfungssekretariat statt. Download des Formulars für die Anmeldung zur Modulprüfung.

Das Formular soll komplett ausgefüllt und von dem Prüfer unterschrieben VOR dem Prüfungstermin dem Prüfungssekretariat vorgelegt werden. Die Inhalte, die Form (schriftlich, mündlich, schriftlich und mündlich) und den Termin machen Sie bitte mit der jeweiligen Prüferperson aus.

Das Prüfungssekretariat prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Zulassung zur Modulprüfung. Nur im Falle einer NICHT-Zulassung werden die PrüfungskandidatInnen informiert, ansonsten findet die Prüfung wie vereinbart statt.

Teilzeitstudium im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft

Im Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft können Studierende auf Antrag zu einem Teilzeitstudium zugelassen werden.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich insbesondere an Studierende, die ihr Studium mit Berufsleben und familiären Verpflichtungen vereinbaren müssen.

Die Möglichkeit einer Zulassung zum Teilzeitmodus besteht sowohl für die Studienanfänger als auch für bereits eingeschriebenen Studierenden in höheren Fachsemestern.

Zulassungszeiträume

Studienanfänger bewerben sich zunächst im regulären Verfahren um einen Studienplatz und stellen anschließend den Antrag auf die Zulassung zum Teilzeitstudium.

Der Antrag auf die Zulassung während des Studiums soll im Rückmeldezeitraum, spätestens jedoch zum Anfang der Vorlesungszeit des beabsichtigten Fachsemesters in Teilzeit gestellt werden.

Der Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium ist grundsätzlich zu jedem Fachsemester möglich. Das Teilzeitstudium hat eine Mindestdauer von einem Studienjahr.

Verlauf

Ein Hochschulsemester in Teilzeit (zum Beispiel Winter- oder Sommersemester) wird als ein halbes Fachsemester und als ein ganzes Hochschulsemester berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit orientiert sich an Fachsemestern. Die Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft beträgt im Teilzeitmodus während der kompletten Studiendauer 6 Fachsemester und 12 Hochschulsemester.

Der Umfang an erworbenen Leistungspunkten während eines Fachsemesters in Teilzeit darf 36 Leistungspunkte in beiden Fächern nicht überschreiten, andernfalls werden die bereits in Anspruch genommenen Teilzeitsemester als volle Fachsemester rückwirkend  berechnet.

Der Übergang zum Teilzeitmodus findet anhand der Zulassung zum Teilzeitstudium statt. Der Antrag auf Zulassung zum Studium in Teilzeit kann hier heruntergeladen werden.

Beratung

Prof. Dr. Monika Buhl

Bachelorarbeit

Der Antrag auf Zuteilung eines Themas für die Bachelorarbeit ist bei dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Die Zulassung wird vom Prüfungssekretariat durchgeführt.

Die Bachelorarbeit muss bis zum 10. Fachsemester abgeschlossen sein, ansonsten geht der Prüfungsanspruch verloren, es sei denn, die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat hat die Zeitüberschreitung nicht zu vertreten.

Die Bachelorarbeit sollte mindestens 50 Seiten umfassen.

Thema der Bachelorarbeit

Das Thema der Bachelorarbeit sowie die Form der Ausarbeitung werden zwischen der/dem Prüfungskandidatin/en und dem Betreuer vereinbart. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Bitte entnehmen Sie den Betreuer dem Verzeichnis der aktuellen Prüfungsberechtigten am Institut für Bildungswissenschaft.

Vor und/oder während der Bearbeitungsphase der Bachelorarbeit ist an einem Seminar und an der Gruppenarbeit in Modul 7, dem Bachelorarbeitsmodul, teilzunehmen. Das Veranstaltungsangebot dazu ist dem LSF zu entnehmen.

Zulassung zur Bachelorarbeit

Die/Der Prüfungskandidat/in hat einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit im Prüfungssekretariat zu stellen.

Die Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Version der Prüfungsordnung.

Im Einzelfall ist es möglich, den Zulassungsantrag auch dann zu stellen, wenn dem Prüfungssekretariat noch nicht alle Modulteilprüfungsnoten  vorliegen. Wichtig ist, dass die Leistungen bereits erbracht sind und von der Seminarleitung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden. Dies ist die Voraussetzung zum Eintrag der Leistungspunkte.

Die noch ausstehenden Modulteilprüfungsnoten müssen dann spätestens bis zur Abgabe der Arbeit dem Prüfungssekretariat mitgeteilt werden.

Anmeldezeiten und -formalia

Dem ausgefüllten Antragsformular für die Zulassung zur Bachelorprüfung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • das Transcript of Records im Fach Bildungswissenschaft
  • eine Erklärung darüber, ob die zu prüfende Person in einem Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft bereits eine Bachelor-Prüfung nicht bestanden hat oder sich in einem solchen Studiengang in einem Prüfungsverfahren befindet
  • das ausgefüllte und von der Betreuungsperson unterzeichnete Anmeldeformular zum Festlegen des Themas der Bachelorarbeit

Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit / Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes

Der Bearbeitungszeitraum beträgt zwölf Wochen. In Ausnahmefällen kann die Frist vom Prüfungsausschuss um bis zu vier Wochen, während des Teilzeitstudiums um bis zu acht Wochen, verlängert werden.

Der formlose, begründete Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraums der Bachelorarbeit gemäß der Prüfungsordnung sollte beim Prüfungsausschuss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungsfrist gestellt und im Prüfungssekretariat abgegeben werden.

Wird die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten, ist die Bachelorarbeit als „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten, es sei denn, die/der Prüfungskandidat/in hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

Zeugnis

Nach der fristgerechten Abgabe der Bachelor-Arbeit beträgt die Begutachtung der Arbeit im Durchschnitt sechs Wochen. Die darauf folgende Ausstellung des Abschlusszeugnisses und der Urkunden sollte den Zeitraum von vier Wochen nicht überschreiten. Es ist zu beachten, dass die angegebenen Zeiträume Richtwerte sind und die Erstellung der Gutachten bzw. der Abschlusszeugnisse ggf. längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Fertigstellung der Dokumente sind die Unterlagen beim Prüfungssekretariat des IBW persönlich abzuholen.

Verantwortlich: Webmaster
Letzte Änderung: 04.12.2023
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