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Institut für Bildungswissenschaft (IBW)

Arbeitseinheit Weiterbildung und Beratung
Akademiestraße 3
D-69117 Heidelberg

 

Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen zum Studium:
Prof. Dr. Silke Hertel
Tel.: 06221-54/7707 od. 7511
E-Mail: hertel@ibw.uni-heidelberg.de

 

Berufsbegleitend/ Ausland

1. Warum ist eine begleitende Berufspraxis so wichtig in diesem Studiengang?

2. Wann und bei wem muss ich die Zertifikate und Bescheinigungen für meine bisherige Praxiserfahrung abgeben?

3. Wie reiche ich meine schriftlichen Modulabschlussprüfungen ein?

4. Gibt es die Möglichkeit, im Ausland zu studieren?

 

1. Warum ist eine begleitende Berufspraxis so wichtig in diesem Studiengang?

Der Studiengang ist explizit als berufsbegleitender Masterstudiengang konzipiert. Eine studienbegleitende Beratungspraxis - möglichst in einer aktuellen Arbeitssituation - ist grundlegende Voraussetzung, um das Studium erfolgreich absolvieren zu können. Einer der konzeptionellen Bausteine des Studiengangs ist die Anforderung, theoretisch bearbeitete Inhalte in die Praxis zu transferieren, Projekte durchzuführen und die Erfahrungen und Erkenntnisse im Rahmen des Studiums mit professioneller Begleitung zu reflektieren. Außerdem werden dafür auch Leistungspunkte vergeben.

 

2. Wann und bei wem muss ich die Zertifikate und Bescheinigungen für meine bisherige Praxiserfahrung abgeben?

Hier gilt je früher desto besser. Wenn möglich sollten die Unterlagen bereits vor der ersten Präsenz vorliegen. Die Unterlagen schicken Sie bitte an:

Dr. Peter Weber

Tel.: +49 6221 547339

Mail: pweber@ibw.uni-heidelberg.de

 

3. Wie reiche ich meine schriftlichen Modulabschlussprüfungen ein?

Die Arbeiten werden auf der Lernplattform Moodle von den Studierenden selbst hochgeladen. Zusätzlich werden sie an den entsprechenden Dozenten -je nach Absprache- per E-Mail oder per Post gesendet.

 

4. Gibt es die Möglichkeit, im Ausland zu studieren?

Da Sie eng mit Ihrem Arbeitgeber verbunden sind und unser Studium modular aufgebaut ist, wird ein Auslandsaufenthalt in der Regel nicht vorgesehen. Natürlich können Sie jedoch selbstständig einen Auslandsaufenthalt anstreben und dazu ein Urlaubssemester einlegen.

 

Verantwortlich: Webmaster
Letzte Änderung: 16.09.2015
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