Bereichsbild
Navigation
FAQs
Kontakt

Institut für Bildungswissenschaft (IBW)

Arbeitseinheit Weiterbildung und Beratung
Akademiestraße 3
D-69117 Heidelberg

 

Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen zum Studium:
Prof. Dr. Silke Hertel
Tel.: 06221-54/7707 od. 7511
E-Mail: hertel@ibw.uni-heidelberg.de

 

Prüfungen/ Zertifikate/ Masterarbeiten

1. Wie unterscheiden sich Teilnahmebestätigung und Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme eines Moduls?

2. Inwieweit ist es möglich als externer/ nicht-immatrikulierter Studierender die Masterprüfung abzulegen?

3. Anmeldung zu Prüfungen: Für welche? Wie? Wo?

4. Prüfungsangst: Was kann ich tun?

5. Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsleistungen und Studienleistungen?

6. Wie oft und wie schnell kann/muss ich eine Prüfung bei Nichtbestehen wiederholen?

7. Kann ich nicht bestandene Leistungen kompensieren?

8. Kann ich mir zusätzliche Leistungen (z.B. Sprachkurse) anrechnen lassen?

9. Was passiert, wenn ich auch in der zweiten Wiederholung durchfalle?

10. Wann muss ich mein Lernportfolio abgegeben haben?

11. Welche formalen Unterlagen muss ich zum Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung in Beratungswissenschaft beilegen?

12. Wie lange ist die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit?

13. Wer kann meine Masterarbeit betreuen und wie finde ich einen Betreuer/ eine Betreuerin?

14. Inwiefern muss meine Masterarbeit einen empirischen Teil beinhalten?

 

1. Wie unterscheiden sich Teilnahmebestätigung und Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme eines Moduls?

Für die Absolvierung einzelner Module werden Teilnahmebescheinigungen für Modulbucher vergeben. Ein Zertifikat erhalten Sie für die Teilnahme und die erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung. Masterstudierende können die Übersicht ihrer Punkte intern über das LSF (Lehre, Studium, Forschung)  einsehen.

 

2. Inwieweit ist es möglich als externer/ nicht-immatrikulierter Studierender die Masterprüfung abzulegen?

Auszug aus der Prüfungsordnung (§ 23(2) Externenprüfung, Stand 19.07.12): Zur Externenprüfung kann nur zugelassen werden, wer

a) das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig angesehene Hochschulzugangsberechtigung besitzt,

b) eine hinreichende Vorbildung nachweist, die eine Zulassung in den Masterstudiengang Berufs- und organisationsbezogene Beratungswissenschaft ermöglichen würde,

c) den Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Prüfung [Teilnahme an den erforderlichen Modulen] erbringt,

d) nicht an einer inländischen Universität als Studierender eingeschrieben ist,

e) seinen Prüfungsanspruch für den Master-Studiengang Berufs- und organisationsbezogene Beratungswissenschaft nicht verloren hat. Weitere Informationen in der Prüfungsordnung ab Seite 10: https://www.uni-heidelberg.de/md/studium/download/beratungswissenschaft_po_master.pdf

 

3. Anmeldung zu Prüfungen: Für welche? Wie? Wo?

Die Prüfungsanmeldung wird mit dem jeweiligen Dozenten vereinbart, der für das Modul zuständig ist und im Prüfungsamt abgegeben. Nutzen Sie dazu bitte das entsprechende Formular: https://janus.ibw.uni-heidelberg.de/ibw/res/Anmeldung_Pruefungsleistung_BOB_150618.pdf

 

4. Prüfungsangst: Was kann ich tun?

Die Universität Heidelberg bietet spezielle Beratungsstellen an, die sich mit Prüfungsangst beschäftigen. Erste Informationen finden Sie unter diesem Link: http://www.uni-heidelberg.de/studium/beratung/pbs.html

 

5. Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsleistungen und Studienleistungen?

Studienleistungen werden innerhalb eines Moduls abgeleistet. Sie sind Teil der Voraussetzungen, um ein Modul erfolgreich zu bestehen. Nach Absprache mit dem jeweiligen Dozenten können diese Leistungen bewertet werden. Diese Bewertung dient lediglich als Rückmeldung an den/die Studierende/n und fließt nicht in die Master- Endnote ein. Prüfungsleistungen werden anteilig in der Masternote verrechnet.

 

6. Wie oft und wie schnell kann/muss ich eine Prüfung bei Nichtbestehen wiederholen?

Eine Prüfung kann einmal wiederholt werden. Die Nachholfrist wird vom jeweiligen Dozenten festgelegt. Die Prüfung muss spätestens ein Jahr später wiederholt werden.

 

7. Kann ich nicht bestandene Leistungen kompensieren?

Nein. Prüfungsleistungen werden von dem prüfenden Dozenten vorgegeben und müssen als solche erfüllt werden. Alternative Leistungsnachweise werden nicht angerechnet.

 

8. Kann ich mir zusätzliche Leistungen (z.B. Sprachkurse) anrechnen lassen?

Zusätzliche Leistungen können in der Notenübersicht aufgeführt werden. Sie fließen jedoch nicht in die Master-Endnote ein.

 

9. Was passiert, wenn ich auch in der zweiten Wiederholung durchfalle?

Unter besonderen Umständen kann eine Prüfung ein drittes Mal abgelegt werden. Die Umstände prüft ein Härtefallantrag. Wird der Antrag nicht akzeptiert, entfällt der Anspruch auf den Studienplatz. Der angestrebte Abschluss kann nicht erreicht werden.

 

10. Wann muss ich mein Lernportfolio abgegeben haben?

Das Lernportfolio sollte parallel zum Studium geschrieben werden. Die finale Fassung muss abgegeben werden, bevor eine Anmeldung zur Masterarbeit stattfinden kann.

 

11. Welche formalen Unterlagen muss ich zum Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung in Beratungswissenschaft beilegen?

Zeugnis der Hochschulberechtigung, Zeugnis des abgeschlossenen Erststudiums (Bachelor, Diplom, Examen, Magister, usw.). Die Zeugnisse müssen in beglaubigter Kopie eingereicht werden.

 

12. Wie lange ist die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit?

Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit umfasst in der Regel 4 Monate und findet im letzten Semester statt. Es werden kontinuierlich über das Jahr verteilt Masterkolloquien angeboten, die bei der Erstellung der Arbeiten unterstützen. Somit kann auch schon früher mit der Bearbeitung begonnen werden.

 

13. Wer kann meine Masterarbeit betreuen und wie finde ich einen Betreuer/ eine Betreuerin?

In der Regel betreut Prof. Dr. Schiersmann die Masterarbeiten. Allerdings können auch Prof. Ertelt, Dr. Peter Weber, Prof. Dr. Fischer und Prof. Dr. rer. nat. Hertel Abschlussarbeiten betreuen. Die Betreuer werden durch persönliche Ansprache und/oder durch die Teilnahme an den Masterkolloquien gefunden.

 

14. Inwiefern muss meine Masterarbeit einen empirischen Teil beinhalten?

Bei den meisten Themen ist es unbedingt empfehlenswert einen empirischen Teil zu berücksichtigen. Je nach Thema kann es allerdings auch sinnvoll sein rein theoretisch vorzugehen. Stimmen Sie dies bitte unbedingt mit Ihrem Betreuer ab.

Verantwortlich: Webmaster
Letzte Änderung: 29.07.2022
zum Seitenanfang/up