Studium des Faches Erziehungswissenschaft
mit Abschluss Staatsexamen

1. Wichtige Informationen zu den Übergangsregelungen der Lehramtstudiengänge auf eine gestufte Bachelor-Master-Struktur

Übergangsregelungen

2. Übersicht

Der Lehramtsstudiengang „Erziehungswissenschaft“ wird am IBW im Zuge der Modularisierung des Lehramtsstudiums in Baden-Württemberg im 1. und 2. Hauptfach Erziehungswissenschaft, im Erweiterungsfach unter Hauptfachbedingungen, im Erweiterungsfach unter Beifachbedingungen und in der Kombination als Verbreiterungsfach oder Beifach mit den Fächern Bildende Kunst nach der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) studiert.
Texte:
Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I [GymPO I])
Basisinformationen der Universität Heidelberg zur Lehrerbildung/GymPO I

Bitte beachten Sie, dass Erziehungswissenschaft lediglich in einer Drei-Fächer-Kombination als 1., 2. oder 3. Hauptfach studiert werden kann. Der Lehramtsstudiengang „Erziehungswissenschaft“ ist somit als 1. oder 2. Hauptfach sowie als 3. Hauptfach (= Erweiterungsfach) sowie als Verbreiterungsfach und Beifach mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik studierbar.

Texte:
Allgemeiner Teil der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien
Besonderer Teil der Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang 1. und 2. Hauptfach Erziehungswissenschaft, Erweiterungsprüfung Hauptfach und Beifach Erziehungswissenschaft sowie Verbreiterungsfach und Beifach in Verbindung mit den Fächern Bildende Kunst und Musik
Abgleich der GymPO I mit der Modulstruktur des Faches Erziehungswissenschaft an der Universität Heidelberg
Modulhandbuch für die verschiedenen Möglichkeiten im Lehramtsstudium Erziehungswissenschaft

3. Studienziele

Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in der Fachwissenschaft Erziehungswissenschaft. Fundiertes wissenschaftliches Wissen in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung ist die Basis für die zweite Phase an den Staatlichen Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen wissenschaftlichen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens praxisbezogen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dieser Praxisbezug ermöglicht es, die erworbenen Kompetenzen im Unterricht schülerbezogen einzusetzen. Nach Abschluss des Studiums ist sowohl das Referendariat zum Erwerb des zweiten Staatsexamens als auch eine Promotion möglich.

4. Berufsfeld

Die AbsolventInnen des Lehramtsstudiengangs „Erziehungswissenschaft“ werden in der Regel in schulischen Arbeitsfeldern tätig. Das Studienangebot richtet sich daher an Lehramtsstudierende, die beabsichtigen, ihr Referendariat und / oder ihr Lehramt in Bundesländern anzutreten, in denen Pädagogik / Erziehungswissenschaft ordentliches Schulfach ist. Zudem richtet es sich an Personen, die für ihre berufliche Entwicklung Leitungsfunktionen in schulischen Bildungseinrichtungen und der Lehrerfortbildung ins Auge fassen, um durch das Studium der Erziehungswissenschaft breiter angelegte professionelle Befähigungen zu erreichen.

5. Studienaufbau

Die Studienzeit beträgt in der Regel 10 Semester im 1. und 2. Hauptfach, im 3. Hauptfach kommen zusätzlich zu den 10 Semestern im 1. und 2. Hauptfach noch vier Semester hinzu. In das Studium integriert ist das Schulpraxissemester (16 LP), das zentral organisiert und vom Seminar für Didaktik und Lehrerbildung betreut wird. Das Studium endet im 1. und 2. Hauptfach mit einer mündlichen Prüfung (10 LP).

6. Die Module im Kurzüberblick

Modul 1: Basismodul Einführung in die Bildungswissenschaft

Module Bildungswissenschaft Fundamentum I:

Modul 2.1: Sozialisation, Erziehung und Bildung

Modul 3.1: Lehren und Lernen

Modul 4.1: Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und institutionelle Kontexte

Modul Schulpraxissemester

Module Bildungswissenschaft Fundamentum II:

Modul 2.2: Sozialisation, Erziehung und Bildung (nur 3. Hauptfach)

Modul 3.2: Lehren und Lernen

Modul 4.2: Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und institutionelle Kontexte

Modul 5: Methodologie und Methoden empirischer Bildungswissenschaft

Module Bildungswissenschaft Additum:

Modul 6: Bildungsverläufe in der globalisierten Welt

Modul 7: Lernen und Kompetenzentwicklung im Lehrberuf

Modul 8.1 oder 8.2: Wahlpflichtmodule

Modul 9: Mündliche Prüfung (Die Modalitäten der mündlichen Prüfung entnehmen Sie bitte der Erläuterung.)

Im Fundamentum I und II werden zusätzliche Leistungspunkte in Fachdidaktik erworben. Die erforderliche Punktzahl entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch. Bitte beachten Sie, dass für den erfolgreichen Abschluss der Fachdidaktik mindestens eine Note vorliegen muss.

Die zu erwerbenden Leistungspunkte in den einzelnen Modulen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.

Die Modulprüfungen werden gegenwärtig wie folgt gestaltet:

1. Wenn Sie die erforderlichen Leistungspunkte aus Lehrveranstaltungen in den Modulen erbracht und im LSF bestätigt bekommen haben, können Sie Module oder Modulzusammenfassungen mit einer Modulprüfung abschließen. Konkret bedeutet das für Sie: eine 2 LP Prüfung in Modul 1, eine 2 LP Prüfung in Modul 5, eine 4 LP oder 6 LP Prüfung in Bildungswissenschaft Fundamentum I und II (4 LP im 1. und 2. Hauptfach oder 6 LP Prüfung im 3. Hauptfach), eine 4 LP Prüfung in Bildungswissenschaft Additum, eine 2 LP Prüfung in Modul 8 (Wahlpflichtmodul im 1. und 2. Hauptfach). Mit Abschluss dieser studienbegleitenden Prüfungen können Sie sich für die mündliche Examensprüfung mit 10 LP anmelden.

2. Die Orientierungsprüfung im 1. und 2. Hauptfach erhalten Sie studienbegleitend. Sie ist in der Regel nach Abschluss des zweiten Semesters, spätestens jedoch im Lauf des 3. Semesters abzulegen. Hierfür ist das erfolgreiche Absolvieren von Modul 1, einer Veranstaltung aus Modul 5 und einer Veranstaltung aus Fundamentum I notwendig. Die Zwischenprüfung im 1. und 2. Hauptfach erhalten Sie ebenfalls studienbegleitend. Sie ist in der Regel nach Abschluss des vierten Semesters, spätestens jedoch im Lauf des 5. Semesters abzulegen. Hierfür ist das erfolgreiche Absolvieren von Modul 1, Modul 5 und jeweils einer Veranstaltung aus Fundamentum I (2.1, 3.1, 4.1) notwendig. Im Erweiterungsfach entfallen Orientierungs- und Zwischenprüfung.

3. Wenn Sie vorhaben, eine studienbegleitende Prüfung abzulegen, prüfen Sie im LSF, ob die Voraussetzungen aus Lehrveranstaltungen (= Anzahl der erbrachten Leistungspunkte) für die Modulprüfung bestätigt sind.

4. Falls das so ist, besprechen Sie mit einer prüfungsberechtigten Lehrperson, die von Ihnen als Prüfer oder Prüferin ausgewählt wurde und bereit ist, Sie zu prüfen, Prüfungsform, Thema und Termin. Sie bringen zu der Besprechung das Prüfungsformular mit, das Sie von der Homepage des Instituts herunterladen und ausdrucken können. Prüfungen abnehmen können die Prüfungsberechtigten im Studiengang sowie alle weiteren hauptamtlichen Mitarbeiter des Instituts im Rahmen des Delegationsprinzips. In einem Modul können in der Regel nur Personen Prüfungen abnehmen, die in diesem Modul  Lehrveranstaltungen durchführen. Als Prüfungstermin bei schriftlichen Ausarbeitungen auch in elektronischer Form gilt der letzte Tag der vereinbarten Abgabefrist.

Das Anmeldeformular zu Modulprüfungen finden Sie hier.

Eine Liste des prüfungsberechtigten Lehrpersonals finden Sie auf den Seiten der Fakultät.

5. Sie reichen das von Ihnen und dem Prüfer unterschriebene Prüfungsformular an das Prüfungssekretariat weiter. Das ist die Prüfungsanmeldung.

6. Im Prüfungssekretariat wird dann abschließend überprüft, ob die Voraussetzungen für die Modulprüfung vorliegen. Falls das nicht so ist, erhalten Sie umgehend vom Prüfungsausschuss Bescheid. Damit ist der Prüfungsprozess unterbrochen. Sie können in einen neuen Anmeldeprozess eintreten. Achten Sie also darauf, dass alle erforderlichen Leistungspunkte aus Lehrveranstaltungen bestätigt sind, bevor die Anmeldung stattfindet!

7. Erhalten Sie keine entsprechende Nachricht, gehen Sie zur Prüfung.

8. Der Prüfer/die Prüferin teilt das Ergebnis der Prüfung dem Prüfungssekretariat mit.
 

Fachstudienberatung

Prof. Dr. Monika Buhl, Raum 137, Tel.: 06221-54 7483, E-Mail: buhl@ibw.uni-heidelberg.de
Dr. Hans-Peter Gerstner, Raum 238, Tel. 06221-54 7514, E-Mail: gerstner@ibw.uni-heidelberg.de

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Letzte Änderung: 29.07.2022