ERASMUS Bewerbung & Ablauf

Die Teilstipendien für einen Studienaufenthalt an der oben genannten Universität werden einmal im Jahr ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 15.02. (Schweden) bzw. der 15.03. (andere Partneruniversitäten). Die Bewerbung betrifft das darauffolgende akademische Jahr, das bekanntlich von September bis Juli geht. Auch wer erst im Sommer des Jahres X+1 ins Ausland gehen will, muss sich bereits im Februar des Jahres X bewerben! Grundsätzlich empfiehlt sich der Erasmus-Auslandsaufenthalt direkt nach dem zweiten Studienjahr (modularisierte Studiengänge).

Für die Bewerbung um ein ERASMUS-Stipendium benötigen Sie:

  • Motivationsschreiben (formlos, auf Deutsch)

Erzählen Sie, warum Sie diese Erfahrung machen möchten, lassen Sie uns wissen, was Ihnen die von Ihnen ausgewählte Universität bieten kann, was Sie vom Auslandsaufenthalt und dieser Universität erwarten (max. 2 Seiten).

Falls Sie eine zweite und dritte Priorität angeben, gehen Sie im Motivationsschreiben kurz darauf ein, was Ihnen diese Alternativen bieten könnten, falls Ihre erste Wahl nicht zum Zuge kommt.

Geben Sie auch den gewünschten Aufenthaltszeitraum (WS, SS oder WS & SS) an.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung hat das Learning Agreement nur vorläufigen Charakter, da zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts u. U. ein anderes Vorlesungsverzeichnis gültig ist. Es ist dennoch Teil der Bewerbungsunterlagen und zu Ihrer Orientierung sehr wichtig.

Tragen Sie die Kurse ein (Tabelle A), die Sie gerne besuchen möchten. Orientieren Sie sich am entsprechenden Semester: wollen Sie im Wintersemester gehen, suchen Sie sich Kurse aus dem letzten WS heraus, wollen Sie im Sommersemester gehen, entsprechend aus dem SS der Gastuniversität.

Überlegen Sie, als was Sie sich möglicherweise die Kurse in Heidelberg anrechnen lassen könnten (Tabelle B; für die Anrechnung sind je nach Schwerpunkt die Modulverantwortlichen zuständig, bitte nach Ihrem Aufenthalt einen Termin vereinbaren, um die Anrechnung zu besprechen).

Der Abschnitt des Learning Agreement Formulars „During Mobility“ wird erst notwendig, wenn vor Ort klar ist, welche Kurse tatsächlich besucht werden können.

Wenn Sie ca. im März einen Erasmus-Platz erhalten haben: überarbeiten Sie das Learning Agreement (LA) anhand des aktuellen Vorlesungsverzeichnisses. Danach muss das Dokument vom Fachkoordinator Heimatuniversität UND Gastuniversität unterschrieben werden! Wenn diese Frau Beigel vorliegen, können Sie das ausgefüllte Dokument Bestätigung Learning Agreement bzw. online über das OLA zur Unterschrift einreichen. Bei Änderungen am LA: Das Erfassen von Änderungen ist in der Datenbank ebenfalls in Mobility Online im Segment „Learning Agreement während des Aufenthalts“ möglich

  • Erasmus-Code Universität Heidelberg: D HEIDELB01

Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen in EINER Datei ein.

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, nehmen Sie den Ihnen angebotenen Platz förmlich per E-Mail an, in der Sie verbindlich erklären, dass Sie den Erasmus-Studienplatz und die Regelungen des Erasmus-Programms annehmen. Sie werden dann von den Fachkoordinatoren bei der Gasthochschule und beim Dezernat für Internationale Beziehungen angemeldet.

Weitere Informationen zum Mobilitätsstipendium, zu Krankenversicherung etc. bekommen Sie vom Dezernat für Internationale Beziehungen.

Studierende mit Kindern sowie Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung für weitere anfallende Kosten zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erfragen Sie bitte rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt bei Frau Braye im Dezernat Internationale Beziehungen.

Die vorläufigen Zusagen werden bis spätestens April mitgeteilt und können definitiv meist erst im Juli aufgrund der entsprechenden Finanzierungsbescheide vom Akademischen Auslandsamt gegeben werden.

Die Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten und Stipendiatinnen betreffen die Triftigkeit des Motivationsschreibens und die bisher erbrachten Leistungsnachweise im Bereich der Bildungswissenschaft. Mehrfachbewerbungen sind möglich. Sollten nicht alle Plätze durch Studierende des Institut für Bildungswissenschaft belegt werden, besteht die Möglichkeit, dass auch Studierende anderer Fächer nominiert werden können.

Fragen zur Bewerbung können an die Adresse erasmus@ibw.uni-heidelberg.de gerichtet werden.

Anerkennung der an der Gastuniversität erbrachten Studienleistungen

Über ein „Learning Agreement“ werden zu Beginn des Auslandsaufenthalts Zielvereinbarungen zwischen dem Fachkoordinator und den Stipendiaten getroffen, die die Basis für die spätere Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen darstellen. Da sich die Anforderungen der einzelnen Universitäten zum Teil stark unterscheiden, sollte schon zu Beginn des Auslandsstudiums die Kurswahl auch mit den Ansprechpartnern für die Anerkennungsfragen in den einzelnen Fachbereichen des Instituts für Bildungswissenschaft abgesprochen werden (hier siehe Fachstudienberatung der jeweiligen Studiengänge am IBW).

Registrierung

Eine Online-Registrierung für den Auslandsaufenthalt ist sowohl in Heidelberg (bis Mitte April) als auch an der Gastuniversität (Fristen s. ERASMUS-Kooperation > Partneruniversitäten/Reiseziele) notwendig. Die Registrierungen sind erst nötig, wenn die Zusage vom IBW erfolgt ist - Sie werden hierzu aufgefordert werden und erhalten einen Link.

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Letzte Änderung: 11.02.2024
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