ERASMUS Bewerbung & Ablauf

Sie können sich sowohl als Studierende:r der grundständigen Studiengänge des Instituts für Bildungswissenschaft (z. B. BA Bildungswissenschaft) als auch in den Lehramtsstudiengängen im Rahmen des bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums bewerben. Grundsätzlich empfiehlt sich der Erasmus-Auslandsaufenthalt direkt nach dem zweiten Studienjahr (modularisierte Studiengänge).

Die Teilstipendien für einen Studienaufenthalt an der jeweiligen Partner-Universität werden einmal im Jahr ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 31.01. Dabei betrifft die Bewerbung das darauffolgende akademische Jahr (September bis Juli). Achtung: Auch wer erst im Sommersemester des Folgejahres ins Ausland gehen will, muss sich bereits im Januar des Jahres davor bewerben!

Fragen und Bewerbungen bezüglich des Auslandsstudiums an: 

erasmus@ibw.uni-heidelberg.de

Die Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt digital als eine zusammengefügte PDF-Datei per Mail an die ERASMUS-Koordination des Instituts.

Für die Bewerbung um ein ERASMUS-Stipendium benötigten Sie:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Sprachnachweis
  • Kopie des Abiturzeugnisses (unbeglaubigt)
  • Transcript of Records 
  • Learning Agreement

Motivationsschreiben (formlos, auf Deutsch)

Erzählen Sie, warum Sie diese Erfahrung machen möchten, lassen Sie uns wissen, was Ihnen die von Ihnen ausgewählte Universität bieten kann, was Sie vom Auslandsaufenthalt und dieser Universität erwarten (max. 2 Seiten). Falls Sie eine zweite und dritte Priorität angeben, gehen Sie im Motivationsschreiben kurz darauf ein, was Ihnen diese Alternativen bieten könnten, falls Ihre erste Wahl nicht zum Zuge kommt. Geben Sie auch den gewünschten Aufenthaltszeitraum (WS, SS oder WS & SS) an.

Sprachnachweis

Der Nachweis über die an der Gastuniversität gesprochene Sprache kann z. B. durch das Abiturzeugnis, universitäre Sprachprüfungen oder DAAD-Sprachzeugnis erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Partneruniversitäten des Instituts für Bildungswissenschaft.

Transcript of Records

Ein LSF/Heico-Ausdruck der bereits erbrachten Leistungen ist nicht ausreichend. Das Transcript of Records muss vom Prüfungssekretariat ausgestellt worden sein (dies können Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt per Mail anfordern). 

Learning Agreement

In diesem ersten Learning Agreement tragen Sie die Veranstaltungen ein, die sie an Ihrer Gastuniversität besuchen möchten. Nutzen Sie dazu das rechts verlinkte Formular.

Beachten Sie bitte, dass das Learning Agreement zum Zeitpunkt der Bewerbung nur vorläufigen Charakter hat, da zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts u. U. ein anderes Vorlesungsverzeichnis gültig ist. Es ist dennoch Teil der Bewerbungsunterlagen und zu Ihrer Orientierung sehr wichtig. Tipp: Orientieren Sie sich bei der Kurswahl am vorausgegangenen Winter- bzw. -Sommersemester der Gastuniversität. Sobald Sie einen Platz erhalten haben, müssen Sie über Mobility Online (rechts verlinkt) ein aktualisiertes Learning Agreement erstellen und unterschreiben lassen.

Nach der Bewerbung

Wie werden die Stipendiat:innen ausgewählt?

Die Kriterien für die Auswahl der Stipendiat:innen betreffen die Triftigkeit des Motivationsschreibens und die bisher erbrachten Leistungsnachweise im Bereich der Bildungswissenschaft. Mehrfachbewerbungen sind möglich. Sollten nicht alle Plätze durch Studierende des Institut für Bildungswissenschaft belegt werden, besteht die Möglichkeit, dass auch Studierende anderer Fächer nominiert werden können.

Was passiert nach meiner Bewerbung?

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, nehmen Sie den Ihnen angebotenen Platz förmlich per E-Mail an, in der Sie verbindlich erklären, dass Sie den Erasmus-Studienplatz und die Regelungen des Erasmus-Programms annehmen. Sie werden dann von den Fachkoordinatoren bei der Gasthochschule und beim Dezernat für Internationale Beziehungen angemeldet.

Eine Online-Registrierung für den Auslandsaufenthalt ist sowohl in Heidelberg (bis Mitte April) als auch an der Gastuniversität notwendig. Die Registrierungen sind erst nötig, wenn die Zusage vom IBW erfolgt ist - Sie werden hierzu aufgefordert und erhalten einen Link.

Registrierung

Eine Online-Registrierung für den Auslandsaufenthalt ist sowohl in Heidelberg (bis Mitte April) als auch an der Gastuniversität (siehe Fristen unter dem Link der Partneruniversitäten rechts) notwendig. Die Registrierungen sind erst nötig, sobald die Zusage vom Institut für Bildungswissenschaft erfolgt ist - Sie werden hierzu aufgefordert werden und erhalten einen entsprechenden Link.

Während des Aufenthalts

  • Bestätigung Learning Agreement
  • Anfangsbescheinigung

Nach dem Aufenthalt

Endbescheinigung

die „Endbescheinigung“ ein Dokument, das am Ende des Aufenthalts von der Gastinstitution ausgestellt wird. Es bestätigt den tatsächlichen Zeitraum, den der Studierende im Rahmen des ERASMUS-Programms an der Gastuniversität verbracht hat. Wichtige Details der Endbescheinigung:

  • Zeitraum des Aufenthalts: Die Endbescheinigung gibt das genaue Start- und Enddatum des Studienaufenthalts an.
  • Erforderlich für Abschluss des Programms: Dieses Dokument ist notwendig, um den ERASMUS-Aufenthalt offiziell abzuschließen und sicherzustellen, dass die Studierenden die entsprechende Förderung für den gesamten Zeitraum erhalten.
  • Wichtiger Bestandteil der Abschlussunterlagen: Zusammen mit weiteren Unterlagen, wie dem Transcript of Records (Notenübersicht), wird die Endbescheinigung bei der Heimathochschule eingereicht, um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen und die Abrechnung der Fördermittel abzuschließen.

Ohne die Endbescheinigung kann es zu Problemen bei der Anerkennung des Aufenthalts und der Auszahlung der vollen ERASMUS-Förderung kommen. Daher ist es wichtig, dieses Dokument am Ende des Auslandsaufenthalts von der Gastinstitution einzuholen.

Anerkennung der an der Gastuniversität erbrachten Studienleistungen

Über ein „Learning Agreement“ werden zu Beginn des Auslandsaufenthalts Zielvereinbarungen zwischen der Fachkoordinator:in und den Stipendiaten getroffen, die die Basis für die spätere Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen darstellen. Da sich die Anforderungen der einzelnen Universitäten zum Teil stark unterscheiden, sollte schon zu Beginn des Auslandsstudiums die Kurswahl auch mit den Ansprechpartner:innen für die Anerkennungsfragen in den einzelnen Fachbereichen des Instituts für Bildungswissenschaft abgesprochen werden (siehe Fachstudienberatung der jeweiligen Studiengänge am Institut für Bildungswissenschaftf).

Erfahrungsbericht

Wir möchten sicherstellen, dass jede Erasmus-Erfahrung nicht nur für die Studierenden, sondern auch für zukünftige Teilnehmer:Innen wertvoll ist. Aus diesem Grund ist es verpflichtend, dass alle Studierenden, die am Erasmus-Programm teilnehmen, einen Erfahrungsbericht über ihren Auslandsaufenthalt verfassen und einreichen. Wir bitten Sie, den Erfahrungsbericht gewissenhaft zu verfassen und dabei Ihre Erlebnisse, Herausforderungen und Erkenntnisse während des Auslandsaufenthalts zu reflektieren. Mit diesem Bericht können Sie nicht nur Ihre persönlichen Erfahrungen festhalten – er dient auch anderen Studierenden als wichtige Orientierungshilfe für zukünftige Auslandsaufenthalte.

Bitte reichen daher Sie Ihren Erfahrungsbericht innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts bei der ERASMUS-Koordination des Instituts für Bildungswissenschaft ein. Nutzen Sie hierfür sehr gerne die Vorlage für den Erfahrungsbericht (Link).